Wie in allen Ostseebädern wird auch in Nienhagen eine Kurabgabe berechnet. Jeder Gast erhält am Tag seiner Anreise vom Vermieter einen Meldeschein, der ausgefüllt werden muss (Meldegesetz M-V). Nach Zahlung der Kurtaxe wird ihm dann die Kurkarte ausgehändigt. TAGESGÄSTE entrichten die Kurabgabe an den Kurtax- und Parkscheinautomaten oder in der Kurverwaltung. Mit der Kurabgabe tragen unsere Gäste entscheidend zur Attraktivität des Ostseebades Nienhagen bei. Die Gemeinde finanziert mit den Einnahmen unter anderem die Pflege der öffentlichen Infrastruktur, des Strandes und der örtlichen Grünflächen, den saisonalen Wasserrettungsdienst am Hauptstrand, kulturelle Veranstaltungen, die Beratung durch unsere Kurverwaltung und freies WLAN am Hauptstrand und im Freizeitzentrum.
Als Inhaber der Kurkarte nutzen Sie folgende Vorteile:
Seit 2021 besteht auch in unserem Ostseebad eine GANZJÄHRIGE Kurabgabenpflicht mit folgenden Beträgen:
Die Kurabgabe enthält 7 % MwSt. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebens-jahr (16. Geburtstag – 1 Tag), und Schwerbehinderte (100%) sowie eine Begleitperson sind von der Kurabgabe befreit. Weitere Befreiungen, Ermässigungen und Bestimmungen kann man in der KURABGABENSATZUNG der Gemeinde, in der Kurverwaltung oder beim Vermieter erfahren. Kurvorteilsrabatte s.u.
Der An- und Abreisetag wird als ein Aufenthaltstag berechnet (Tagessatz ist der Anreisetag).
Strandstr. 27b · 18211 Ostseebad Nienhagen
Tel.: 038203 / 813 503
Ihr Vorteil: 3,- € Rabatt auf die Buchung einer 2. Massage
Sie erhalten den Rabatt, indem Sie Ihre Kurkarte vorzeigen. Jeder Rabatt wird pro Person nur einmal gewährt. Keine Barauszahlung möglich.